Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist? Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/
 

Weitere Informationen zu diesem Thema

Aus www.rauchmelder-lebensretter.de (Sie verlassen unsere Internetseite)

 

Wo sollten Rauchmelder angebracht sein?

Auf der nebenstehenden Grafik sehen Sie die Positionen an welchen Rauchmelder angebracht sein müssen um einen Schutz zu gewährleisten.

Für eine größere Ansicht klicken Sie bitte die Grafik an.


Sollten Sie weiter Fragen haben, besuchen Sie uns doch zum Beispiel am Tag der offenen Tür oder senden Sie uns eine email an: info [at] feuerwehr-mosbach.de (Hinweis: [at] ist durch @ zu ersetzen)

 

Installation

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten: Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt; an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt; immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen); nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft; nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter); nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht. Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. (siehe Herstellerangaben)


Hinweis

Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.

Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkali-Batterien und entscheiden Sie sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 10 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz.

 

Anforderungen an den Rauchmelder

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  •  Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.

    Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Qualitätsmindestanforderungen.

 

Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem

  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
  • Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender
  • Leuchtdiode zur Batteriebereitschaftsanzeige

 

Kauftipps

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.
(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)

Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfiehlt das Forum Brandrauchprävention zudem Rauchmelder, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.

Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Dort finden Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern.


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