Wenn das Feuer gelöscht ist

Es ist nicht auszuschließen, dass es in Ihrer Wohnung einmal brennt. Sobald die Feuerwehr den Brand gelöscht hat, ergeben sich für die betroffenen Bewohner viele Fragen und Probleme:

Allgemeine Hinweise

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe, von denen die meisten gasförmig sind, man kann sie also nicht mit den Augen wahrnehmen.
Bei jedem Verbrennungsprozess entstehen jedoch viele für den Menschen giftige chemische Verbindungen, die an allen Gegenständen und Nahrungsmitteln innnerhalb der, vom Brand betroffenen, Wohnung - oft als sichtbarer Russniederschlag - haften bleiben. Das Einatmen und Verschlucken dieser Schadstoffe ist für den menschlichen Organismus auch in geringen Konzentrationen schädlich.
Nur wenn Ihre Wohnung nicht unmittelbar vom Feuer betroffen war, können Sie sich dort nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr und sorgfältigem Durchlüften in aller Regel wieder aufhalten. War Ihre Wohnung jedoch vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie nachfolgende Hinweise beachten.

Konkrete Hinweise

  • Lassen Sie Ihre Kinder nicht allein!
  • Bei jeder gesundheitlichen Beeinträchtigung oder bei Unwohlsein nach einem Brand suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf! In eiligen Fällen alarmieren Sie sofort den den Rettungsdienst (Telefon 112)!
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst nach eingehender Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei.
  • Ist Ihre Wohnung durch Brand, Ruß oder Rauch betroffen, so sollten Sie Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer!
  • Als Mieter informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Hausratversicherung!
  • Als Eigentümer der beschädigten Räume setzen Sie sich mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung. Sprechen Sie auch über notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung des Brandschutts.
  • Durch den Brandrauch verschmutzte Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug müssen vor der weiteren Benutzung unbedingt gründlich gereinigt, evtl sogar entsorgt, werden.
  • Nahrungsmittel, die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, dürfen nicht mehr verzehrt werden!
  • Zur Beseitigung von Brandschäden haben sich entsprechende Firmen spezialisiert. (Telefonbuch, Internet).


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Mo, 11. Dezember 2023, 19:30 h
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